Das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – ZLF VVaG – (ZLF) erhebt Beiträge bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgebern und finanziert mit diesen Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren Beihilfen zu den gesetzlichen Renten der ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer. Das ZLF wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter der Register-Nr. 2253 F als Pensionskasse geführt. Grundlage ist der Tarifvertrag über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (TV) vom 28. November 2000.
Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gewährt aus Bundesmitteln eine Ausgleichsleistung zur gesetzlichen Rente für ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer. Gesetzliche Grundlage
ist das Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG)
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