Das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – ZLF VVaG – (ZLF) erhebt Beiträge bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgebern und finanziert mit diesen Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren Beihilfen zu den gesetzlichen Renten der ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer.
Das ZLF wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter der Register-Nr. 2253 F als Pensionskasse geführt. Grundlage ist der Tarifvertrag über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (TV) vom 28. November 2000.
Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) gewährt aus Bundesmitteln eine Ausgleichs- leistung zur gesetzlichen Rente für ehemalige land- und forst- wirtschaftliche Arbeitnehmer. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG).
Hinweis:
Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann, sind die Ausführungen auf diesen Seiten als Erstinformation zu verstehen.