Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Eine gemeinsame Einrichtung der Arbeitgeberverbände, der IG Bauen-Agrar-Umwelt und des Bundes.
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  Es lohnt sich! Aus einer monatlichen Belastung von 5,20 € kann eine monatliche Leistung von 80,00 € werden.
Die Beihilfe zur Altersrente beträgt bei 25 Beitragsjahren 32,50 € monatlich oder 390,00 € im Jahr. Der Arbeitgeber hat für diese 25 Beitrags-/Beschäftigungsjahre insgesamt 300 Monatsbeiträge je 5,20 € = 1.560,00 € entrichtet.

Das bedeutet: Bereits nach 4 Jahren Beihilfebezug sind die eingezahlten Beiträge in Leistung umgewandelt.

Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausgleichsleistung, wird auch diese Leistung gezahlt.


Die Ausgleichsleistung soll, wie der Name schon sagt, vorrangig einen „Ausgleich“ in der Leistung älterer Arbeitnehmer schaffen, für die noch nicht genügend Beiträge eingezahlt werden konnten. Aus diesem Grund wird bei der Ausgleichsleistung auch die Beihilfe anteilig verrechnet, wenn beide Leistungen bewilligt werden.

Die Gesamtleistung (Ausgleichsleistung + Beihilfe) kann in den alten Bundesländern zur Zeit insgesamt bis zu 80,00 € monatlich betragen. In den neuen Bundesländern werden zur Zeit insgesamt bis zu 76,54 € monatlich gezahlt.

Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen der Ausgleichsleistung und Beihilfe finden Sie im Menü unter „Beitrag & Leistung„
Interessante Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2017:

- für rd. 64.000 land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer werden zur   Zeit Beiträge entrichtet
- beitragspflichtig sind knapp 19.200 Betriebe
- 46.963 Personen erhalten eine Ausgleichsleistung, insgesamt
  30,37 Millionen € jährlich
- über 45.700 Personen erhalten eine Beihilfe, insgesamt
  8,37 Millionen € jährlich

Das Wichtigste auf einen Blick

 
Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Druseltalstrasse 51
34131 Kassel
Telefon 0561 785179-00
Telefax 0561 7852179-49
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